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BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 20.02.1951 - 3 StR 51/50
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Die Anführung des § 250 StGB im Urteilsspruch ist jedoch unrichtig, weil zwischen §§ 251 und 250 StGB Gesetzeseinheit besteht (BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50, beide vom 20. Februar 1951; vgl MDR 1951, 274).Die Urteilsfeststellungen ergeben klar, daß der Beweggrund des Angeklagten ein ungezügeltes, sittlich verwerfliches Verlangen nach ungerechtfertigtem Gewinn um jeden Preis war (vgl BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951 a.a.O.).
Mit Recht hat das Schwurgericht auch Tateinheit zwischen Mord und besonders schwerem Raub angenommen (BGH 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951 - MDR 1951, 274).
- BGH, 20.02.1951 - 3 StR 46/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Die Anführung des § 250 StGB im Urteilsspruch ist jedoch unrichtig, weil zwischen §§ 251 und 250 StGB Gesetzeseinheit besteht (BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50, beide vom 20. Februar 1951; vgl MDR 1951, 274).Die Urteilsfeststellungen ergeben klar, daß der Beweggrund des Angeklagten ein ungezügeltes, sittlich verwerfliches Verlangen nach ungerechtfertigtem Gewinn um jeden Preis war (vgl BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50 vom 20. Februar 1951 a.a.O.).
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Es hat den Begriff der Heimtücke nicht verkannt (vgl BGHSt 2, 60; 2, 281 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51]; 4, 11), [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]wenn es ausführt, der Angeklagte habe die Ahnungs- und Arglosigkeit seines Opfers ausgenutzt, indem er ihm in einem bewußt verdunkelten Raum aufgelauert, den offenen Kampf gescheut und seinen Angriff so berechnet habe, daß dieser für De. überraschend gekommen sei und ihm die Verteidigung erschwert habe.
- BGH, 18.04.1952 - 1 StR 871/51
Landfriedensbruch wegen Überfalls auf eine jüdische Synagoge durch die NSDAP - …
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Es hat den Begriff der Heimtücke nicht verkannt (vgl BGHSt 2, 60; 2, 281 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51]; 4, 11), [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]wenn es ausführt, der Angeklagte habe die Ahnungs- und Arglosigkeit seines Opfers ausgenutzt, indem er ihm in einem bewußt verdunkelten Raum aufgelauert, den offenen Kampf gescheut und seinen Angriff so berechnet habe, daß dieser für De. überraschend gekommen sei und ihm die Verteidigung erschwert habe. - BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Es hat den Begriff der Heimtücke nicht verkannt (vgl BGHSt 2, 60; 2, 281 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51]; 4, 11), [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]wenn es ausführt, der Angeklagte habe die Ahnungs- und Arglosigkeit seines Opfers ausgenutzt, indem er ihm in einem bewußt verdunkelten Raum aufgelauert, den offenen Kampf gescheut und seinen Angriff so berechnet habe, daß dieser für De. überraschend gekommen sei und ihm die Verteidigung erschwert habe. - BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Es hat den Begriff der Heimtücke nicht verkannt (vgl BGHSt 2, 60; 2, 281 [BGH 18.04.1952 - 1 StR 871/51]; 4, 11), [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]wenn es ausführt, der Angeklagte habe die Ahnungs- und Arglosigkeit seines Opfers ausgenutzt, indem er ihm in einem bewußt verdunkelten Raum aufgelauert, den offenen Kampf gescheut und seinen Angriff so berechnet habe, daß dieser für De. überraschend gekommen sei und ihm die Verteidigung erschwert habe. - BGH, 03.12.1953 - 3 StR 382/53
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Auszug aus BGH, 08.07.1954 - 3 StR 84/54
Ihre Ergebnisse dürfen allerdings nicht unmittelbar für die Urteilsfindung verwertet werden (BGH 3 StR 382/53 vom 3. Dezember 1953; RG JW 1938, 2736).
- BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62
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Derart handelt nur, wer "um jeden Preis unter Mißachtung der Rechte und Interessent Dritter nach Gewinn strebt" (OGHSt 1, 133, 136; 1 StB 691/54 vom 1. Februar 1955), wer ein "übertriebenes", "ungezügeltes" Streben nach wirtschaftlichen Vorteilen an den Tag legt (vgl. BGHSt 10, 399; BGH 3 StR 46/50 und 3 StR 51/50 je vom 20. Februar 1951; 3 StR 84/54 vom 8. Juli 1954).